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BaFin ermittelt gegen "Bitcoin Deutschland" bzw. "Crypto Bank Software"
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  • BaFin ermittelt gegen "Bitcoin Deutschland" bzw. "Crypto Bank Software"

    Die BaFin stellt gemäß $ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen, die über Ihre Webseite Kunden für die Bitcoin-Trading-Software "Bitcoin Deutschland" bzw. "Crypto Bank Software" werben, keine Erlaubnis nach KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

    Darüber hinaus warnt die BaFin generell vor betrügerischen Handelsplattformen. Investments in Unternehmen wie "Bitcoin Deutschland" bergen erhebliche Risiken bis hin zu einem Totalverlust. Anleger sollten sich daher immer stets genauestens informieren, mit welchem Anbieter sie eine Geschäftsbeziehung eingen. Dafür verweist die BaFin unter anderem auf einen eigenen Leitfaden der darüber informiert, wie man unseriöse anbieter erkennt.




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