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Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften soll abgeschafft werden
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  • Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften soll abgeschafft werden

    Das Bundesfinanzministerium hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgestellt, um den deutschen Kapitalmarkt attraktiver zu machen und die Deutschen zu mehr Investitionen in Aktien zu bewegen. Die Initiative heißt "Maßnahmen zur Modernisierung des Kapitalmarktes und zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere für Existenzgründer, Wachstumsunternehmen und KMU". Ein entscheidender Aspekt in diesem Maßnahmenkatalog von Christian Lindner betrifft das Thema Steuern. Die noch recht junge Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, die seit Anfang 2021 in Kraft ist, soll abgeschafft werden!
    Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften soll entfallen
    Was steht auf dem Spiel? Unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz kam das Bundesfinanzministerium auf die Idee, das Steuerrecht so zu ändern, dass Privatanleger im Einzelfall auch auf Nettoverluste Steuern zahlen müssen. Ab Anfang 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, und zwar nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Nach diesem geltenden Steuerrecht kann es derzeit passieren, dass Sie als Privatanleger Steuern auf Gewinngeschäfte zahlen, obwohl Sie in einem ganzen Jahr zusammengerechnet mehr Verluste als Gewinne gemacht haben.

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    Zitate aus dem aktuellen Maßnahmenpapier aus dem Hause Christian Lindner: "Wir heben enge Verlustverrechnungsgrenzen auf und vereinfachen gleichzeitig die Veranlagung. Damit wir auch eine deutliche Vereinfachung im Abgeltungsteuerverfahren erreichen, wollen wir gleichzeitig die gesonderten Verlustverrechnungsgrenzen für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen abschaffen."
    Die Verlustverrechnungsgrenze soll auch für Aktien verbessert werden. Verluste aus Aktien könnten dann künftig mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden und nicht wie bisher nur mit Aktien. Zitat des Ministeriums: "Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für die Anlage in Aktien verbessern, indem wir die gesonderte Verlustverrechnungsgrenze für Verluste aus der Veräußerung von Aktien abschaffen."
    Das "Zukunftsfinanzierungsgesetz", das noch viele weitere Maßnahmen enthält, soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten, damit "die Maßnahmen der Wirtschaft, den Arbeitnehmern und den Sparern schnell zugute kommen". Aus Sicht der Privatanleger wäre dies wünschenswert. Doch das FDP-Lager der Justiz- und Finanzminister muss diese Ideen noch mit SPD und Grünen durchpauken. Man sollte sich also noch nicht zu sehr darauf freuen, ob wirklich alle Ideen durchgehen werden.

    Quelle:Finanzmarktwelt.de



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