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BaFin beschränkt den Futures Handel für Privatanleger ab dem 1.1.2023
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  • BaFin beschränkt den Futures Handel für Privatanleger ab dem 1.1.2023

    Die BaFin verbietet zum 01.01.2023 den Handel von Futures für Privatanleger in Deutschland. Hintergrund ist der Schutz von Privatanlegern vor der Nachschusspflicht. Da Futures mit Hebel gehandelt werden, kann es theoretisch passieren, dass Kleinanleger mehr Geld nachzahlen müssen, als auf dem Konto vorhanden ist. Dies ist mit dieser Allgemeinverfügung in Zukunft nicht mehr möglich.

    BaFin Logo

    Können Privatanleger noch Futures handeln?

    Die BaFin sieht bei den Beschränkungen einige wenige Ausnahmen vor:
    1. Der Futureshandel wird als Absicherungsgeschäft getätigt. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel bestätigen.
    2. Der Broker bzw. die Bank schützt den Kunden über die AGBs vor der Nachschusspflicht. Einfach gesagt, sollte der Kunde mehr verlieren als er auf dem Konto hat, muss
      dieser der Anbieter übernehmen.
    3. Professionelle Anleger unterliegen nicht den Beschränkungen.
    Diese Einschränkung gilt für alle deutschen Kleinanleger unabhängig ob der Broker bzw. die Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt. Gleichfalls gilt Sie für alle Terminbörsen, die wichtigsten sind hierbei sicherlich die Eurex, die CME, die Euronext und die ICE.

    „Wir werden die Erfordernisse der BaFin fristgerecht umsetzen und unseren Kunden weiterhin Futures anbieten. Durch die Allgemeinverfügung der BaFin ist für Privatanleger der Handel mit Futures sicher und damit besser geworden.“ sagt Dominic Schorle vom Broker WH SelfInvest.

    Der Link zur Pressemitteilung der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Vero...hraenkung.html
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